white band

Anhörung zum Global Marshall Plan im Thüringer Landtag: “Grosse Bedeutung der Initiative”

Thema: marshallplan
von depod 15. Oktober 2007

Auf hohem Niveau verlief die Anhörung zum Global Marshall Plan im Plenarsaal des Thüringer Landtages. Zur Eröffnung der Anhörung des Umweltausschusses erlebten die Teilnehmer/-innen eine Art Premiere mit der Vorführung des globalisierungskritischen Films “Momentaufnahme” des österreichischen Dokumentarfilm-Produzenten Dr. Michael Stöger. Detlef Wendt, Vorstand der GMPI Thüringen, hatte den Film wenige Tage zuvor auf einem Internationalen Zukunftskongress in Österreich vom Filmemacher persönlich zum Zwecke der Vorführung im Thüringer Landtag erhalten. Durch die eindringlichen Bilder des Films, z.B. das Interview mit der indischen Trägerin des Alternativen Nobelpreises Vandana Shiva, begann die parlamentarische Anhörung in einer schon fast “spirituell” zu nennenden Atmosphäre, wie eine Zuschauerin später meinte.

Die Ergebnisse der Anhörung werden in den nächsten Wochen im Umweltausschuss und den Fraktionen des Thüringer Landtgas diskutiert werden und sollen zu einem weiteren Landtagsbeschluss führen, mit welchem der Beschluss von Januar 2007 konkretisiert wird. Nachstehend Auszüge aus dem offiziellen Landtagsprotokoll:

Thüringer Landtag

4. Wahlperiode

__________________________________________________________________________

Ausschuss für Naturschutz und Umwelt 43. Sitzung am 28.09.2007

Auszüge aus dem Ergebnisprotokoll

(zugleich Beschlussprotokoll)

Fragestellung zur Anhörung am 28.09.2007

Der Ausschuss bat die Anzuhörenden vorzutragen, welche Maßnahmen nach ihrer Auffassung

ein Maßnahmebündel zur Umsetzung des Plans in Thüringen - von Anfang an unter

Einbeziehung aller Akteure – enthalten sollte und mit welchen Prioritäten es umgesetzt werden

sollte.

Die Stellungnahme sollte dabei auch die nachfolgend aufgeführten Fragen, soweit für den

Anzuhörenden zutreffend, berücksichtigen:

1. Wie soll nach Ihrer Vorstellung das Maßnahmebündel gemäß Punkt 4 des Landtagsbeschlusses

- Drucksache 4/2644 - erarbeitet werden? Welche Methodik hat sich dafür bewährt?

2. Ist es sinnvoll, neben den Millenniumszielen der UN auch die regionalen bzw. lokalen

Schwerpunkte einer nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen?

3. Liegen Erfahrungen vor, welche der Millenniumsziele einer regionalen bzw. lokalen Unterstützung

zugänglich sind bzw. welche Schwerpunkte einer regionalen bzw. lokalen

nachhaltigen Entwicklung in diesem Zusammenhang Vorrangigkeit besitzen?

4. Welchen Beitrag können Sie zur Unterstützung der Global Marshall Plan Initiative in Thüringen

leisten und welche Unterstützung ist dafür aus Ihrer Sicht erforderlich?

Selbstverständlich bleibe es unbenommen, bei der Erarbeitung der Stellungnahme Schwerpunkte

zu setzen und Sachverhalte anzusprechen, die nach Auffassung der Anzuhörenden

im Zusammenhang mit den Themen der Beratungsgegenstände und den o.g. Fragen besonders

wichtig sind und deshalb in der Anhörung erörtert werden sollten.

Die Anzuhörenden aus Thüringen wurden gebeten, besonders auf die Belange der Umsetzung

der Global Marshall Plan Initiative in Thüringen einzugehen.

Die vier Agenda 21 - Regionalstellen wurden gebeten, eine gemeinsame mündliche Stellungnahme

vorzubereiten, die alle vier Regionalstellen berücksichtigt.

Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski sagte einführend, die Anhörung solle die große

Bedeutung der Global Marshall Plan Initiative in Thüringen sichtbar machen. Mit den Anzuhörenden

sei das breite Spektrum derer in Thüringen erfasst, die mit dazu beitragen können,

die Global Marshall Plan Initiative mit Leben zu erfüllen und in Thüringen umzusetzen.

Der Landtag selbst habe sich im Ausschuss fraktionsübergreifend dieser Thematik angenommen.

Thüringen habe als erstes Bundesland diese Thematik sofort im Landtag aufgegriffen.

Man wolle in dieser Richtung fortfahren. Sie danke dem Ausschuss für die Initiative zur

heutigen Anhörung und auch den Anzuhörenden für ihre heutige Teilnahme und ihre Hilfe,

diese Global Marshall Plan Initiative effektiv in Thüringen umzusetzen.


Vors. Abg. Kummer wies auf die vor zwei Tagen in Österreich stattgefundene internationale

Konferenz zum Global Marshall Plan, an der er selbst teilgenommen habe, hin. Dort seien

viele Punkte sehr interessant und tiefgreifend beraten worden. Auf der Konferenz in Bad

Schallerbach sei erstmalig ein Werbefilm zum Global Marshall Plan vorgestellt worden. Dieser

Film solle heute als Einführung in das Thema dienen.

- Herr Wendt führte aus, er habe im letzten Jahr mit einigen Mitstreitern die Landesgruppe

Thüringen der Global Marshall Plan Initiative in Bewegung setzen können. Es sei ihm eine

Freude, heute mit den Abgeordneten zu dieser Initiative zu diskutieren, zu informieren und

über den weiteren Weg gemeinsam nachzudenken.

In Bad Schallerbach habe in den vergangenen Tagen das zweite Halbjahrestreffen der Global

Marshall Plan Initiative verbunden mit einem österreichischen Umweltkongress als Internationaler

Zukunftskongress stattgefunden. Diese hervorragende Veranstaltung habe jedem

Anwesenden Impulse zum Weitermachen und Einbringen geben können. Den vom Vors.

Abg. Kummer angesprochenen Film halte er als Einstimmung in das Thema für sehr geeignet.

Dieser Film habe in Bad Schallerbach Premiere gehabt; er sei noch kein Film des Global

Marshall Plan, aber ein Beitrag zur Initiative.

An die Ausführungen schloss sich die Filmvorführung zur Global Marshall Plan Initiative an.

Vors. Abg. Kummer sagte im Anschluss daran, der Film habe sehr überzeugend das Anliegen

des Global Marshall Plans dargestellt. Er sei ein guter Auftakt, in der heutigen Sitzung

über Maßnahmen Thüringens nachzudenken, um dem Ziel einer Gesellschaft, die so handele,

dass auch in sieben Generationen die Nachhaltigkeit noch gewährleistet sei, gerecht zu

werden.

- Herr Ahlke bezog sich auf den vorgeführten Film und unterlegte seine Ausführungen mit

einer Powerpointpräsentation.

Er führte aus, wir hielten die Welt in Händen und dafür gebe es auch in Thüringen konkrete

Aufgaben zu tun. Unter diesem Gesichtspunkt sei vor knapp einem Jahr der Beschluss gefasst

worden (vgl. Drs. 4/2658), in Thüringen etwas zu beginnen. Die Frage sei, ob dies nach

dem Film mit seinen Fakten und Zahlen pünktlich und rechtzeitig geschehen sei. Die Initiative

setze reichlich Optimismus voraus.

Er verwies auf die im Sitzungsraum ausgestellten Plakate Thüringer Schülerinnen, die sich

mit dem Global Marshall Plan in Thüringen beschäftigt und die acht Millenniumsziele grafisch

umgesetzt hätten. Die Halbzeit der EU-Millenniumsziele sei allerdings weit von dem entfernt,

was passieren müsste. Um diese Ziele gemeinsam annähernd erreichen zu können, reiche

es nicht aus, nur auf die Vereinten Nationen, berühmte Einzelpersonen oder Einzel- und

Kleininitiativen zurückzugreifen, sondern es seien gemeinsame Anstrengungen sowohl auf

EU- als auch auf kommunaler Ebene notwendig. Der Beschluss des Thüringer Landtags zum

Global Marshall Plan sei dahin gehend bemerkenswert und in anderen Bundesländern und

Initiativen angekommen, als man sich darin einerseits zur der Linie der EU bekenne, sich

andererseits auch als Partner gemeinsam mit den Menschen vor Ort verstehe. Damit die

Beschlüsse fruchten könnten, müsse die Partnerschaft mit aktivem Handeln des Landes

Thüringen, den Abgeordneten als auch der Landesregierung, ministerienübergreifend verbunden

sein.

(…)

- Prof. Dr. Dr. Radermacher führte in seiner Stellungnahme aus, es sei ein Glücksfall und

wichtiger Baustein, dass Thüringen als erstes deutsches Bundesland den richtigen Schritt

bereits getan habe. Man hoffe, dass dies irgendwann eine Serie auslösen werde wie in Österreich.

Mittlerweile hätten in Italien bereits zwei Provinzen einen Beschluss gefasst und in

den Niederlanden und der Schweiz starte nunmehr der Prozess.

Parallel zu der angesprochenen Tagung in Österreich habe vier Tage in Madrid das jährliche

Club of Rome Meeting stattgefunden, an dem er teilgenommen habe. Dort habe die Frage im

Vordergrund gestanden, wie sich die globale ökologische Situation seit dem ersten Bericht

des Club of Rome 1972 verändert habe. Der damalige Autor, Dennis Meadows, habe dazu

ein 30-Jahre-Update vorgelegt. Zusammenfassend lasse sich sagen, dass sich die Situation

am Globus dramatisch verschärft habe. Nehme man den sogenannten „ökologischen Fußabdruck“

als Maß dafür, wie die Menschheit auf die Ressourcen des Globus zugreife, sei

man 1972 bei etwa 82 Prozent und jetzt bei 112 Prozent gewesen. Basierend auf dem

Overshoot gebe die UN jedes Jahr den Overshoot-Day bekannt, den Tag, an dem die

Menschheit finanztechnisch gesehen die Zinsen der Erde für ein Jahr aufgebraucht habe.

Dieser Tag liege derzeit im Oktober eines jeden Jahres; anschließend würde nur noch Kapital

verbraucht. Wir würden gebunkerte fossile Energie verbrauchen und uns das Klimaproblem

einhandeln. Die Lage verschärfe sich massiv. Insofern sei der Befund beim Club of Rome,

dass wir in einer noch kritischeren Lage seien und es reiche nicht mehr aus, das Problem

zu beschreiben, sondern es müsse ernsthaft darüber geredet werden, was man jetzt

noch tun könne. Hauptbotschaft sei, es brauche eine Revolution in Global Governance. Das

Hauptproblem sei also kein technisches, sondern die Frage, wie die Menschen auf diesem

Globus die Dinge miteinander regeln. Die Schwierigkeit sei, dass im Moment ein ganz kleiner

Teil der Menschheit - der reiche Teil der Welt - im Wesentlichen die Ressourcen verbrauche.

Der reiche Teil der Welt sei das Modell für den Rest der Welt. Durch die Art der Entwicklung

des globalen ökonomischen Systems könnten Chinesen, Inder, Brasilianer mit 10 Prozent

Wachstum pro Jahr aufholen. Dies sei zwar absolut betrachtet immer noch nicht so viel, was

dabei pro Jahr und Kopf hinzukomme, weil diese Länder so arm seien, dass 10 Prozent pro

Kopf absolut weniger seien als bei uns 1 Prozent. Würde das Wachstum bei 2,5 Mrd. Menschen

allerdings lang genug immer 10 Prozent betragen, sei ein Stress bezüglich der Ressourcen

und Umwelt vorhersehbar.

Besonders an den Wechselwirkungen zwischen den USA und China lasse sich die Governancefrage

studieren. Es könne nur eine Lösung zustande kommen, wenn sowohl die USA

als auch die Chinesen dabei seien. Allerdings hätten die beiden Länder völlig verschiedende

Lösungsvorstellungen. Im Kern wollten die USA eine Lösung, wo sie mit 5 Prozent der Weltbevölkerung

den Globus dominieren. Die Chinesen hingegen wollten eine Lösung, wo sie mit

ca. viermal so vielen Menschen wie die USA Wert darauf legen, dass zum Schluss ihr Bruttoinlandsprodukt

(BIP) deutlich größer sei als das der USA.

In der Klimafrage konzentriere sich das Problem auf die Entscheidung darüber, ob jeder

Mensch dieselben Emissionsrechte oder ob der Reichere gleich mehr Emissionsrechte bekomme.

Praktisch bedeute Ersteres, dass ein Reicher einen Ärmeren bezahle, damit er dessen

Rechte mitbenutzen dürfe. Im zweiten Fall hätte es der Ärmere schwerer, je reich zu

werden, weil er dann als Ärmerer dem Reichen Rechte abkaufen müsse, um das tun zu dürfen,

was der Reiche von allein dürfe. In dieser Frage gebe es im Moment überhaupt keine

Brücke zwischen den USA und China.

Die deutsche Bundeskanzlerin habe sich nicht nur in Heiligendamm für ein „cape and trade

system global“ ausgesprochen, sondern vor wenigen Tagen in Kyoto die Position der Klimagerechtigkeit

vertreten. Dies sei genau die Position und das Kerndenken der Global Marshall

Plan Initiative, die sehr stark von der Vorstellung einer weltweiten ökosozialen Marktwirtschaft

bestimmt sei. Jeder Mensch bekomme dieselben Emissionsrechte und diese müssten

handelbar gemacht werden. Dadurch würden die Emissionen in das weltökonomische Preissystem

inkorporiert, man bekomme einen anderen Innovationspfad und andere Lebensstile.

Die Formulierung des Entwurfs der EU-Verfassung, dass wir soziale Marktwirtschaften mit

einer starken ökologischen Orientierung seien, müsste nun auf den Globus extendiert werden

- das supranationale Modell der EU müsse zu einem globalen Modell werden. Es bedürfe

global betrachtet keiner freien Märkte, sondern gemeinsamer Märkte, die strikten Umweltschutz

inkorporiert hätten und die Querfinanzierung im Sozialen leisten, im Besonderen mit

dem Ziel, dass alle Menschen auf diesem Globus eine vernünftige Ausbildung bekämen.

Bundeskanzlerin Merkel habe sich in ihren beiden Reden zur jeweiligen Eröffnung des Weltwirtschaftsgipfels

in Davos ganz klar dafür ausgesprochen, soziale Standards, wie etwa die

Standards der ILO, und Umweltstandards in das Welthandelssystem WTO und das Weltfinanzsystem

zu integrieren. Auf der praktischen Seite müsse nunmehr mit Vorschlägen weitergearbeitet

werden. An diesem Punkt setze die Global Marshall Plan Initiative mit einem

sehr bescheidenen und möglichst wenig kontroversen Programm bis 2015 an. Das Ringen

um eine bessere Welt sei das Ringen von Menschen, die einsichtsvoll mit ihrer eigenen Zukunft

beschäftigt seien gegen die Profiteure eines Status quo, die diesen um jeden Preis er22

halten wollten. In der Auseinandersetzung mit den Profiteuren des Status quo bedürfe es

eines Programms, das schwer zu blockieren sei.

Der Global Marshall Plan umfasse fünf Kernziele. Der erste Baustein seien die Millenniumsziele,

die von 191 Staatschefs unterschrieben worden seien. Es sei zwar sehr positiv, dass

so viele Staaten diese Ziele unterschrieben hätten, nun müsste es jedoch an die Umsetzung

der Ziele gehen.

Als zweiten Punkt befasse man sich mit der Frage der Kosten der Umsetzung. Mit der Begründung

der zusätzlich gebrauchten etwa 100 Mrd. US$ pro Jahr habe man sich sehr viel

Mühe gegeben. Die Berechnungen von drei unverdächtigen Zeugen, des „Zedillo-Reports“

an die Vereinten Nationen, des Weißbuchs des damaligen britischen Schatzkanzlers und

jetzigen Premiers Gordon Brown sowie Publikationen des großen Spekulanten George Soros,

würden die 100 Mrd. US$ pro Jahr bestätigen.

Dritter Punkt sei die Frage der Aufbringung der benötigten finanziellen Mittel. Hier gebe es

sehr unterschiedliche Auffassungen: Diejenigen, die eine Nichtlösung des Problems anstrebten,

wollten die 100 Mrd. US$ pro Jahr aus den nationalen Haushalten gebeutelter sozialer

Demokratien aufbringen. Die Initiative habe nichts gegen eine Aufbringung aus den nationalen

Haushalten und unterstütze voll das „0,7 Prozent-Ziel“. Werde das „0,7 Prozent-Ziel“ allerdings

nicht erreicht und sehe man das Thema ersatzweise ordnungspolitisch konsequenter

im Sinne einer weltweiten ökosozialen Marktwirtschaft, sollte man das Geld eher aus der

Besteuerung globaler Transaktionen holen. Hier sehe man mehrere Ansatzpunkte. So gebe

es hinsichtlich des Weltklimaproblems und der Klimagerechtigkeit einen massiven Geldfluss.

Im Gegenzug dazu würden Rechte gehandelt. Als zweiten Punkt sollten Finanztransaktionen

dringend besteuert werden. Im Besonderen brauche das Weltfinanzsystem, das an vielen

Stellen enorme Probleme aufwerfe, dringend eine bessere Regulierung. Die Märkte würden

mit einer Tobin-Steuer besser als jetzt funktionieren. Da das Trading in Zeitzonen gehe, könne

die europäische Zeitzone allein handeln und müsste nicht synchron mit den Amerikanern

handeln. Das bedeute, dass die Europäer allein mit dem Implementieren eines solchen Instruments

beginnen könnten. Das Gleiche gelte für globale Transporttransaktionen. Der

Transport sei global hoch subventioniert zulasten der Umwelt. Für Flugtickets werde keine

Mehrwertsteuer, keine Ökosteuer auf Kerosin gezahlt. Damit habe man eine klare Benachteiligung

der lokalen und nationalen Ökonomie gegenüber der internationalen Ökonomie. Ordnungspolitisch

wäre es besser, man ginge an die Besteuerung globaler Transaktionen und

würde diese Besteuerung zur Finanzierung von Entwicklung nutzen. Die entsprechende

Flankierung bekäme man in der ökonomischen Argumentation auf der Ebene von Nobelpreisträgern

für Ökonomie. Wichtige Namen seien hier Samuelson, Stiglitz, Yunuz, Amartya

Sen, die diese Position bereits in ihren Arbeiten vertreten würden. Man wolle verdeutlichen,

dass diese Besteuerung sofort umsetzbar wäre und ökonomisch Sinn mache.

Als vierter Punkt müssten am Ende des Tages die wesentlichen Fragen im globalen institutionellen

Design verankert sein. Es gehe hierbei um die WTO, den IWF, die Weltbank. Es sei

ein Skandal, dass auf der Ebene der Vereinten Nationen Weltverträge über soziale Mindeststandards

unterschrieben würden, im Welthandel bei der WTO dann aber rechtlich durchgesetzt

werde, dass zwischen zwei Ländern, die dies beide unterschrieben hätten, so gehandelt

werden dürfe, das es dem unterschriebenen Vertrag widerspreche. Das passiere, da die

Rechtsregime global völlig separiert seien und es kein globales Verfassungsgericht gebe,

das die Widerspruchsfreiheit der verschiedenen Verträge herbeiführen könne. Es müsse im

WTO-Vertrag die Verbindlichkeit der Kernsozialstandards beschlossen werden. Bei der

Weltbank müsse die Verbindlichkeit der Kernstandards der ILO bei der Geldvergabe der

Weltbank und die Verbindlichkeit der Millenniumsziele bezüglich des Einsatzes des Geldes

der Weltbank beschlossen werden. Es müsse im Kern eine Kernfinanzierung dessen geleistet

werden, was man ethisch betrachtet zum gemeinsamen Vorteil erreichen wolle.

Fünfter Punkt sei die Frage des Geldeinsatzes. Dieses Thema sei sehr schwierig, da leider

das meiste in der Entwicklungspolitik eingesetzte Geld an Stellen lande, wo es vernünftigerweise

nicht landen sollte. Das liege allerdings daran, dass viele Länder das Geld zum eigenen

Vorteil einsetzen würden. Die USA würden bspw. Wert darauf legen, dass die Hälfte der

Mittel in den USA ausgegeben werden müsste. Leitspruch des Global Marshall Plans sei

allerdings, dass man mit der bestehenden Entwicklungshilfe nicht in Konflikt kommen wolle.

Es sei ein schwieriges Gebiet. Man wolle aber, dass die neuen Gelder nach einer anderen

als der bisherigen Logik ausgegeben würden. Dazu gebe es zwei Denkschienen zur Orientierung:

Das eine sei die Strukturpolitik der EU. Die EU setze ihre Strukturfonds regional in

Projekten auf Kofinanzierungsbasis ein. Nach dieser Logik könne man auch die Kofinanzierung

der Millenniumsziele vornehmen. Die andere Denkschiene liefere der Friedensnobelpreisträger

Mohammed Junos, der die Idee der Kleinkredite in der dritten Welt thematisiert

habe. Mit Junos’ Idee der Kleinkredite für die ärmsten Frauen der Welt würden enorme

Rückzahlungsquoten erzielt, denn die Frauen könnten durch eigene ökonomische Tätigkeit

als Unternehmerin aus der Armut entkommen und den Kredit zurückzahlen. Dies sei eine

Methode, mit der man mit vergleichsweise wenig Geld sehr viel bewirken könne. Der Friedensnobelpreisträger

Yunuz sei einer der wichtigsten Partner des Global Marshall Plan. Einer

seiner Kernsätze laute: „Die Armut kommt nicht vom Menschen, die Armut kommt vom System.

Wir brauchen ein anderes Weltwirtschaftssystem.“ Es werde also ein anderes institutionelles

Design der Weltökonomie benötigt. Dies müsse so sein, dass es Menschen erlaube,

ihre Potenziale zu entfalten und dürfe nicht so sein, dass es den Siegern des Status quo erlaube,

die anderen in einer Art Sklavenzustand zu halten und perpetuierend auszubeuten.

Der Global Marshall Plan habe in fünf miteinander wechselwirkenden Punkten ein vergleichsweise

harmloses Programm, gegen das man nur schwer sein könne, formuliert. Man

versuche, dafür eine große Koalition aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Unternehmen

aufzubauen.

Präsidentin Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski befürwortete die ausgesprochene Forderung

nach einer ökologischen sozialen Weltmarktwirtschaft und die Idee der Kleinkredite. Vermisst

habe sie Ausführungen zu „Hilfe zur Selbsthilfe“, denn dies müsse mit dem in die Länder der

dritten Welt fließenden Geld bewirkt werden. Sie erkundigte sich, welche Möglichkeiten zur

Vermeidung von Missbrauch der Entwicklungshilfen gesehen würden.

Prof. Dr. Dr. Radermacher antwortete, die Sonderhilfen des Westens der Bundesrepublik

für die neuen Länder ließen sich mit der Entwicklungshilfe vergleichen. Die Förderung pro

Kopf in der Aufbauhilfe Ost sei allerdings etwa um den Faktor 1.000 höher als die Förderung

pro Kopf in der Entwicklungshilfe. Gehe das Geld in die ärmsten Länder werde viel von Korruption

gesprochen, obwohl dies in der Regel rechtlich betrachtet keine Korruption sei, sondern

das Bezahlen von Relationship-Management. Er selbst habe sich vertieft ökonomisch

damit beschäftigt, welche Probleme in den armen Ländern herrschten und warum das Geld

im Wesentlichen nicht ganz unten bei den Betroffenen ankomme. Man sehe drei Punkte für

einen guten Weg: 1. mit Transparency International so gut wie möglich Transparenz schaffen,

2. im Sinne von Yunuz das Geld mit einem großen Hebel über Kleinkredite einsetzen,

damit es direkt beim ökonomischen Akteur ankomme und zurückgezahlt werde und 3. eine

stärkere Orientierung an der Strukturpolitik der EU. Wo die Millenniumsziele quantifizierbar

seien, Kinder zur Schule kämen, Straßen gebaut, Wasserquellen erschlossen würden, habe

man eine objektive Überprüfbarkeit der Zielerreichung. Der Geldfluss werde an die Zielerreichung

gekoppelt, was der wichtigste Hebel sei. Dazu brauche es eine scharfe internationale

Kontrolle.

(…)

Bezüglich der angefragten Handlungsmöglichkeiten führte Prof. Dr. Dr. Radermacher aus,

man könne in Europa allein handeln und bräuchte dazu nicht die USA, da der Handel in Zeitzonen

vollzogen würde. Mit einer Mehrheit im EU-Parlament ließe sich eine entsprechende

Position vertreten. Zu überlegen sei, wie man auf der Ebene des EU-Parlaments in diese

Richtung wirken könne. Die Idee sei hier, bedingte Beschlüsse zu treffen und von unten nach

oben zu arbeiten. Wenn in einem Land bereits alle Landtage beschlossen hätten, sei es im

Parlament viel einfacher. Wichtig sei auch, die Ideen in die Regionalstruktur der EU zu bringen,

sich dabei eventuell mit den Österreichern und den Norditalienern zu verbinden und

parallel dazu am EU-Parlament zu arbeiten.

(…)

Abg. Schugens sprach den aus der DDR-Zeit stammenden Ansatz der Ausbildung von jungen

Menschen aus Entwicklungsländern an. Positiv daran sei, dass die jungen Menschen

Botschafter ihres Landes gewesen und qualifiziert worden seien. Die hergestellten Produkte

wären dann zur Entwicklung von Landwirtschaft, Verbesserung der Situation im ökologi27

schen Bereich und dergleichen zum Einsatz gebracht worden. Er fragte, ob unter den derzeitigen

Rahmenbedingungen Möglichkeiten für ähnliche Ansätze gesehen würden.

Prof. Dr. Dr. Radermacher antwortete, wichtigste Investition sei die in ausgebildete „Gehirne“.

Eines der größten Probleme sei aber die Fairness in diesem Prozess. Gerade unter dem

Druck der Demografie würden alle reichen Länder darüber nachdenken, wie sie sich mit den

nützlichen ausgebildeten „Gehirnen“ der armen Welt ausstatten könnten. Dies bedeute aber

für die armen Länder einen doppelten Nachteil, denn erstens hätten sie die benötigten „Gehirne“

nicht mehr und zweitens seien diese bei der Konkurrenz.

- Herr Nitschke dankte eingangs den Ausschussmitgliedern für die Möglichkeit, zusätzlich

angehört zu werden. Er führte in seiner Stellungnahme einleitend aus, InWEnt stehe für internationale

Weiterbildung und Entwicklung und sei eine Einrichtung des Bundes, der Länder

und der deutschen Wirtschaft. Der Bund halte dabei etwa 80 Prozent an der gGmbH, Aufsichtsratsvorsitzender

sei Staatssekretär Stather (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung). Die Länder und die Wirtschaft würden an der gGmbH jeweils

10 Prozent halten. Die InWEnt beschäftige ca. 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

weltweit, davon gut 500 in Deutschland. Sie sei die einzige Entwicklungsorganisation des

Bundes, der Länder und der Wirtschaft, die auch im Inland arbeite. In Thüringen sei man mit

einem kleinen Büro in Erfurt vertreten.

Zur bereits angesprochenen Investition in Gehirne, deren Vernetzung und Austausch führte

Herr Nitschke aus, die Fusion der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung mit der

Carl Duisberg Gesellschaft e.V. zur gGmbH im Jahr 2002 habe zu einer Ballung und Bündelung

der Ressourcen geführt. Die InWEnt habe über 40.000 Programmteilnehmer/-innen pro

Jahr. Gut drei Viertel der Fach- und Führungskräfte kämen aus dem Ausland nach Deutschland

und würden bspw. in Unternehmen fort- und weitergebildet, um dann anschließend in

ihre Herkunftsländer zurückzugehen. Diese Art der Beförderung zirkulärer Migration sei auch

für die deutsche Außenwirtschaft ein sehr starkes Argument zum Engagement.

Der Antrag und politische Beschluss des Thüringer Landtags vor gut einem Jahr sei bewusst

und richtig in einen größeren Kontext globaler Initiativen gestellt worden. Er selbst sei großer

Fan der Global Marshall Initiative, weil sie aus der Zivilgesellschaft, von Wissenschaft, Wirtschaft

und ausgesprochen renommierten Persönlichkeiten aus der Politik ins Leben gerufen

worden sei. Er sei aber auch froh, dass sich die Global Marshall Initiative sehr schnell an das

andere UN-System anzudocken versucht habe und dieses befördern wolle. Den Bezug des

Thüringer Beschlusses auf die Millenniumsziele halte er für einen wichtigen Zusammenhang.

Die Millenniumserklärung des Jahres 2000 sei das Instrumentarium, um nachhaltige Entwicklung

im Nord-Süd- und Ost-West-Dialog umzusetzen. Die Millenniumsziele und die

Agenda 21 seien die beiden zentralen UN-vereinbarten Programme, denen man sich als

Landesparlament anschließen sollte. Wichtig sei, die Folgeprozesse aus den Programmen

mit konkreten Indikatoren in das landtagspolitische Handeln zu überführen. Herr Nitschke riet

den Abgeordneten, sich konkrete Ziele zu setzen, diese zu evaluieren sowie die Berichtspflicht

des Beschlusses zu nutzen.

Im Folgenden wolle er den Abgeordneten Vorschläge unterbreiteten, die konkret in die handlungspolitische

Ebene hineinwirken könnten. Das Erste sei die Gemeindehoheit. Die Föderalismusreform

I habe bekräftigt, dass die Gemeindehoheit und Kommunalaufsicht der Landesregierung

zugeordnet sei. Thüringen gehe mit seiner eigenen Gemeindeordnung an vielen

Stellen, z.B. die Bürgerpartizipation betreffend, relativ weit. Im Bereich der kommunalen

Entwicklungszusammenarbeit, kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien gebe es aus den gut

15 Jahren lokaler Agendainitiativen eine Menge an Erfahrungen. Im Bereich der nachhaltigen

Ausgestaltung der Gemeinde gebe es drei zentrale Handlungsfelder. Das erste sei das

Beschaffungswesen. Die Landtage des Saarlands und Bayerns hätten bereits Beschlüsse

gefasst, ein faires Beschaffungswesen einzuführen und regionale Produkte zu stärken. 72

deutsche Kommunen hätten inzwischen eine positive Beschlusslage für das faire und regionale

Beschaffen hergestellt. Dem sollte sich Thüringen als Landesregierung anschließen.

Die von Bund, Ländern und Kommunen jährlich für Beschaffung ausgegebenen 152 Mrd.

könnten ein großes marktpolitisches Signal im fairen und ökologisch sinnvollen Handeln geben.

Herr Nitschke verwies auf das Gutachten zum „Fairen Beschaffungswesen“, das er den

Ausschussmitgliedern zur Verfügung stellen werde.

Der zweite Vorschlag umfasse die kommunalen Lernpartnerschaften auf internationaler Ebene.

Es gebe fast keine thüringische Kommune ohne internationale Beziehungen. Ein

Fach- und Führungskräfteaustausch auf der kommunalen Ebene, die Menschen für die Globalisierung

fit zu machen in einem gestalterischen Sinne sei hier die Herausforderung. Das

bestehende zivilgesellschaftliche Engagement gelte es zu unterstützen und durch eine Förderpolitik

des Landes in diesem Bereich zu bekräftigen. Beispielhaft sei hier das dezentrale

Bürgerhaushaltsnetzwerk zu nennen, bei dem Bürgerinnen und Bürger in die Haushaltsgestaltung

kommunal mit einbezogen würden, da sie die Experten des Alltags seien. Acht Thüringer

Kommunen hätten inzwischen einen Beschluss dazu gefasst. Die Umsetzung werde

unterstützt durch das bundesweite Netzwerk der Servicestelle und die Kooperation mit dem

Umweltministerium im Bereich der lokalen Agenda 21.

Als drittes Handlungsfeld nannte Herr Nitschke, die lokalen Agenda- und Nachhaltigkeitsprozesse

in den Kommunen seien zu stärken und nicht abzubauen. Hier würden konkrete, wichtige

Lernerfahrungen gemacht, die ausgewertet werden müssten. Das Zusammenwirken sei

auch hier der Schlüssel zum Erfolg.


Ein weiteres großes Handlungsfeld der Landespolitik sei die Bildungshoheit. Er verwies auf

den den Abgeordneten übersandten „Orientierungsrahmen Lernbereich Globale Entwicklung“.

Dahinter stehe ein Referenzkurrikulum, das über drei Jahre in einer Vierländerrunde

mit Thüringer Beteiligung erarbeitet worden sei und im Juni dieses Jahres von der KMK verabschiedet

worden sei. Er beinhalte eine Konkretisierung der UN-Bildungsdekade bis hin zu

didaktischen Materialien und sei für jede Lehrerin und jeden Lehrer nutzbar. Dieser Orientierungsrahmen

biete die Möglichkeit, über kritisches Urteilsvermögen Zielkonflikte zu lösen,

Lernkompetenzen zu erweitern und die Schülerinnen und Schüler für die Globalisierung im

Sinne von nachhaltiger Entwicklung fit zu machen. In Thüringen gelte es, die vorhandenen

Lernerfahrungen in ein strategisches Konzept zu bringen und die KMK-Beschlüsse, die nur

empfehlenden Charakter hätten, umzusetzen.

InWEnt biete sich für die Lehrerfortbildung, die Weiterbildung im Bereich Wirtschaft, kommunale

öffentliche Einrichtungen als Partner an. Man werde bei der Umsetzung des KMKBeschlusses

eine der zentralen Rollen spielen und mit dezentralen Partnern in den Ländern

zusammenarbeiten. Das BMZ werde die Umsetzung im Bereich der entwicklungsbezogenen

Bildung in den nächsten drei Jahren mit 2 Mio. fördern.

Ein weiteres Handlungsfeld für die Landespolitik sei, Entwicklungszusammenarbeit nicht abzubauen,

nachhaltiges Wirtschaften im Land und international zu fördern. Die Entwicklungszusammenarbeit

der Länder sei in den letzten Jahren zurückgegangen, was er angesichts

der bestehenden Herausforderungen hinsichtlich der Millenniumsziele, Nachhaltigkeit, Agenda

21 für den falschen Weg halte. Gerade in diesem Bereich brauche man hohe Qualitätsstandards.

Auf dem Gebiet der sozialökologisch verantwortlichen Unternehmensführung biete die

InWEnt verschiedene Programme in der Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften.

Herr Nitschke rief dazu auf, diese Programme zu nutzen, nicht abzubauen, kohärenter

zu machen. Er schlug vor, innen und außen zusammenzubinden, kompatibler miteinander

zu machen sowie klare und transparente Ziele in der methodischen Umsetzung dieses

Maßnahmenbündels zu setzen.

Herr Nitschke wies auf die im nächsten Frühjahr in Erfurt geplante Bund-Länder-Konferenz

hin. Er bat darum, mit dem Bund-Länder-Ausschuss Entwicklungszusammenarbeit im Landtag

tagen zu dürfen und mit den zuständigen Ausschüssen eine inhaltliche Diskussion führen

zu können.

(zu den vorgenannten Ausführungen vgl. auch o.g. Unterlagen InWEnt, Unterlagen zur den

Ergebnissen eines gemeinsamen Projekts von KMK und BMZ sowie Gutachten „Faires Beschaffunsgwesen“)

- Herr Weigand verwies eingangs auf die schriftliche Stellungnahme des Gemeinde- und

Städtebundes, insbesondere auf die beigefügte Anlage zur Stadt Erfurt (vgl. Zuschrift 4/984).

Der Gemeinde- und Städtebund habe begonnen, sich mit dem Thema Global Marshall Plan

Initiative zu beschäftigen. Als Erstes sei in den Gremien unter Berücksichtigung der Kommunalordnung

die Frage diskutiert worden, ob die Global Marshall Plan Initiative Thüringen eine

freiwillige oder entwicklungspolitische Aufgabe sei. Diese Einordnung sei nicht einfach. Es

gebe viele Bereiche im Global Marshall Plan, die kommunale Aspekte berührten und im freiwilligen

Bereich einzuordnen seien. Es gebe auch viele Bereiche, die in der Entwicklungspolitik

angesiedelt seien. Der Gemeinde- und Städtebund sei in dieser Frage noch nicht zu einer

abschließenden Auffassung gekommen.

Bezüglich der Finanzierung äußerte Herr Weigand, im Landtagsbeschluss seien die Kommunen

als Partner der Umsetzung aufgefordert worden, im Beschluss selbst sei aber keine

Finanzierung nachgelegt worden. Die Bürgermeister sollen demnach selbst die Aufgaben

erfassen und umsetzen. Es wäre allerdings schön, wenn im Zuge der weiteren Diskussionen

seitens der Landespolitik über eine hinreichende Finanzierung der Aufgaben nachgedacht

würde, damit eine Umsetzung vor Ort tatsächlich erfolgen könne.

Inhaltlich werde die Global Marshall Plan Initiative Thüringen in einigen Kommunen bereits in

Ansätzen umgesetzt, da das Thema auch im Agenda 21-Bereich verankert sei. Die Millenniumsziele

würden bereits umgesetzt, so gebe es bspw. seitens der Stadt Erfurt bereits entsprechende

Stadtratsbeschlüsse (vgl. Anlage zu Zuschrift 4/984).

Bezüglich einer möglichen Umsetzungsstrategie merkte Herr Weigand an, die Bürgermeister

würden sich mit Fragen dazu an den Gemeinde- und Städtebund wenden. Aus dem Agenda

21-Bereich verfüge man bereits über einen reichen Erfahrungsschatz z.B. zur Bürgerbeteiligung,

zu Energieprojekten etc. In Thüringen gebe es weder einen Mangel an Beschlüssen

noch an deren Umsetzung. Es sei allerdings im Agendabereich ein stagnierender Prozess

feststellbar, was auch auf die abgesenkte Förderung in diesem Bereich zurückzuführen sei.

Er regte an, die Erfahrungen der Umsetzung der Agenda 21 auf die Umsetzung der Global

Marshall Plan Initiative Thüringen zu übertragen.

Sehr positiv seien die Erfolge der Umsetzung der Agenda 21 im Bereich der Wirtschaft.

Stammtische und Aktivitäten der Kommunen mit der Wirtschaft brächten hier gute Ergebnisse.

So sei beispielhaft im Ilm-Kreis jahrelang daran gearbeitet worden, die Solarbranche als

nachhaltiges Instrument der Stadtentwicklung in Wohnungsbauprojekten einzusetzen. Lobenswert

sei in diesem Bereich die Förderung durch das Umweltministerium.

Für die Umsetzung der Global Marshall Plan Initiative Thüringen habe man keinen Königsweg

gefunden. Die Kommunen seien im Rahmen ihrer Möglichkeiten und einer wünschenswerten

finanziellen Unterstützung bereit, tatsächliche Verantwortung zu übernehmen.

Der Gemeinde- und Städtebund schlage vor, in dem für Entwicklungshilfe zuständigen Ministerium

einen entsprechenden Beirat einzurichten, der innerhalb einer Jahresfrist mit den

Wissenschaftlern und externer Hilfe konkrete Zielsetzungen erarbeiten solle. Vorstellbar wäre

bspw. die Umsetzung von Energieeffizienz im Rahmen von Städtepartnerschaften mit Afrika.

Je konkreter die Beschlusslage, umso einfacher werde es, die Sache den Kommunen

nahezubringen.

Abg. Tasch sagte, die Abgrenzung der freiwilligen bzw. gesetzlichen Aufgaben hinsichtlich

der Umsetzung der Global Marshall Plan Initiative Thüringen durch den Gemeinde- und

Städtebund sei aus ihrer Sicht anders. So seien Pflichtaufgaben der Gemeinden wie im Gewässerschutz

oder in der Forstwirtschaft bereits jetzt unter dem Begriff der ökologischen

nachhaltigen Bewirtschaftung zu sehen. Der Gemeinde- und Städtebund könnte hier Weiterbildungsangebote

für die Verwaltung, die Bürgermeister sowie die Ehrenamtlichen einbringen.

Sie widersprach der Aussage, die Finanzausstattung der Gemeinden würde eine Umsetzung

der Global Marshall Plan Initiative Thüringen nicht hergeben. Es gebe viele Pflichtaufgaben,

die gelöst werden müssten und könnten; der Nachhaltigkeitsgedanke müsse sich dabei in

den Köpfen festsetzen. Der Global Marshall Plan werde durch die Aktivität eines jeden Einzelnen

umgesetzt; die Bewusstseinsbildung müsse gestärkt werden, dann lasse sich auch

mit wenig Geld viel erreichen.

(…)

- Frau Vieweg führte in ihrer Stellungnahme aus, in den Regionen Mittel-, Süd-, Nord- und

Ostthüringen seien in Vorbereitung dieser Anhörung regionale Veranstaltungen mit Agendaakteuren

durchgeführt sowie mit Landräten, Bürgermeistern und vielen interessierten Bürgern

gesprochen worden, auf deren Grundlage eine gemeinsame Stellungnahme der Regionalstellen

Agenda 21 Ostthüringen, Mittelthüringen, Nordthüringen und Südwest der erarbeitet

worden sei (vgl. Zuschrift 4/963).

Als ein Bestandteil des Agenda 21-Prozesses in Thüringen seien konkrete Maßnahmen zur

Umsetzung eines Global Marshall Plans in Thüringen zu benennen. Dieses Programm sollte

Bestandteil der Agenda 21-Aktivitäten, allgemein verbindlich und unbeeinflusst von Wahlterminen

oder ähnlichen Einflüssen und von hoher Kontinuität geprägt sein. Es sollte ohne Zeitverzug

erarbeitet werden und nach vereinbarter Schrittfolge in Partnerschaft zwischen der

Landesregierung und den Kräften der Gesellschaft - Wirtschaft, Wissenschaft, Kirchen,

Kommunen und Verbänden - umgesetzt werden. Dazu bedürfe es einer Integration der Ziele

in alle Bereiche der Landespolitik und verlässlicher Rahmenbedingungen. Parallel dazu empfehle

die Lokale Agenda 21, unverzüglich eine Nachhaltigkeitsstrategie für den Freistaat

Thüringen zu erstellen, die den Zielen der Global Marshall Plan Initiative in Thüringen

zugleich Fundament und Dach sei. Gestützt von Kontinuität sollten Operationen für einzelne

Handlungsfelder im Sinne der Nachhaltigkeit aufgezeigt werden. Diese Nachhaltigkeitsstrategie

müsse langfristig angelegt sein und bindenden Charakter in allen Bereichen haben,

somit einen Leitfaden darstellen, der langfristig von allen Akteuren benutzt werden könne.

Die am 15.02.2000 vom Kabinett beschlossenen zehn Leitlinien zur Umsetzung der Agenda

21 in Thüringen seien mit dem heutigen Wissensstand eine Grundlage, bedürften aber einer

Fortschreibung. Die Agendaarbeit der vergangenen Jahre könne auf eine Reihe guter Ergebnisse

verweisen, habe aber auch Rückschläge hinnehmen müssen. Ein Grund für die

Rückschläge sei die schlechte Personalwirtschaft. So seien zu Beginn der Projekte viele

Agendabüros mit Arbeitskräften vom zweiten Arbeitsmarkt besetzt worden, die dann nach

Auslaufen der Projekte wieder abgezogen worden seien. Mit dem Wegfall der Prozessförderungen

fehlte zusätzlich der finanzielle Rahmen der Projekte. Viele Kommunen hätten wesentliche

Aufgaben und laufende Projekte übernommen, diese allerdings nicht in der umfassenden

Qualität und Quantität weiterführen können. Diese Entwicklung sei bedenklich; eine

Änderung sei hier sehr wünschenswert.

(…)

Vors. Abg. Kummer merkte an, bezüglich des heute gezeigten Films gebe es bereits konkrete

Überlegungen, diesen über eine Medienpartnerschaft öffentlich ausstrahlen zu lassen,

um so größere Teile der Bevölkerung zu erreichen und ihnen die Gedanken des Global

Marshall Plans nahezubringen.

- Dr. Vogel führte zu Beginn seiner Stellungnahme (vgl. Zuschrift 4/975) aus, der BUND arbeite

seit langem an diesem Thema. Der BUND Thüringen unterstütze im Grundsatz die

Global Marshall Plan Initiative als eine wichtige Initiative im Hinblick auf die globalen Probleme

zum Thema Nachhaltigkeit. Der Beschluss des Landtags, sich dieser Initiative anzuschließen,

werde begrüßt.

Dr. Vogel wies darauf hin, dass die Konferenz von Rio 1992 bereits anderthalb Jahrzehnte

zurückliege. Das Thema sei bereits damals in derselben Deutlichkeit und Analyse vorgetragen

worden. Die Situation habe sich allerdings seitdem dramatisch verschlechtert hinsichtlich

des Artensterbens, der Verschmutzung der Umwelt und des ökologischen Fußabdrucks insgesamt.

Vor diesem Hintergrund sei es entscheidend, dass man sich heute und in den nächsten Wochen

und Monaten nicht nur Gedanken darüber mache, wie das Thema der Global Marshall

Plan Initiative in die Öffentlichkeit gebracht und ein Diskussionsprozess angeregt werden

könne, sondern es müsse darum gehen, endlich zu handeln. Thüringen brauche eine Nachhaltigkeitsstrategie

bzw. einen verbindlichen Nachhaltigkeitsplan. Dieser Plan mit quantifizierten

und zeitlich klar formulierten Zielen sei der erste Schritt, der das Maßnahmenbündel

zusammenfassen müsse.

(…)- Herr Nobereit (Gemeinsame Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsabkommens Thüringen)

sagte zu Beginn seiner Stellungnahme (vgl. Zuschrift 4/961), er wolle den Abgeordneten mit

seinen Ausführungen das bereits mehrfach erwähnte Nachhaltigkeitsabkommen nahebringen.

Das Nachhaltigkeitsabkommen sei eine freiwillige Vereinbarung, die vor dreieinhalb

Jahren unter Schirmherrschaft des Thüringer Ministerpräsidenten mit Unterzeichung des

Umwelt- und des Wirtschaftsministers, aller Präsidenten der Industrie- und Handelskammern

Thüringen, aller Präsidenten der Handwerkskammern und des Präsidenten des Verbandes

der Wirtschaft getroffen worden sei. Das Abkommen verstehe sich als Teil des Agenda 21-

Prozesses in Thüringen und sei zunächst eine Willensbekundung, deren Umsetzung entsprechender

Motivation durch die Interessenvertreter bedürfe.

Es gehe darum, in Thüringen ein hohes Niveau an Ressourcenschonung und Energieeffizienz,

an Umweltschutz und Beiträgen zum Klimaschutz umzusetzen. Die Landesregierung

habe sich gleichzeitig dazu verpflichtet, Verwaltungsvereinfachung und Gebührenreduzierung

umzusetzen, die dazu beitrügen, die Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche

Entwicklung zu verbessern. Diese Ziele ließen sich allerdings nur erreichen, indem beide

Seiten vertrauensvoll miteinander agieren würden. Neben der Freiwilligkeit gehe es beim

Nachhaltigkeitsabkommen um Kooperation und den Dialog miteinander.

Das Nachhaltigkeitsabkommen konzentriere sich mit seinen Zielen auf zwei Säulen der

Nachhaltigkeit: die ökonomische und die ökologische. Damit werde mindestens eines der

von der UN formulierten Millenniumsziele aufgegriffen. Um nicht nur bei einer Willensbekundung

zu bleiben, sei das Nachhaltigkeitsabkommen ein Instrument der Beteiligung und Mitgestaltung.

Unternehmen, Einrichtungen oder Initiativen der Wirtschaft könnten sich mit freiwillig

erbrachten Maßnahmen und Leistungen über das durch den Gesetzgeber festgelegte

erforderliche Maß hinaus an diesem Abkommen beteiligen. Davon machten derzeit 260 Unternehmen

Gebrauch. Diese Unternehmen würden in überwiegendem Maß ein Umweltmanagementsystem

anwenden; insgesamt 185 Unternehmen würden EMAS, die DIN ISO 1401

oder ganz bestimmte Umweltmanagementsystemansätze anwenden.

Der Qualitätsverbund umweltbewusster Thüringer Betriebe sei vom Handwerk im Rahmen

des Nachhaltigkeitsabkommens entwickelt worden. Der Verbund sei eine Einstiegsstufe für

Unternehmen, die es sich aus finanziellen und personellen Kapazitätsgründen nicht leisten

könnten, ein Umweltmanagementsystem, das etwa 45.000 koste, zu installieren.

Ein Vorteil des Abkommens sei, dass sich Unternehmen aktiv daran beteiligen könnten. Die

Erbringung von Leistungen und die Honorierung durch die Öffentlichkeit und die Thüringer

Landesregierung motiviere andere Unternehmen zur aktiven Beteiligung und zum Nachahmen.

Die beteiligten Unternehmen seien sich ihrer Verantwortung für die Gesellschaft, ihr

Umfeld, die heutige und die kommenden Generationen bewusst und fühlten sich dem Prinzip

der Nachhaltigkeit verpflichtet. Wichtig sei der Beitrag jedes Einzelnen. Es müsse gelingen,

die Menschen mitzunehmen, um den Zusammenhang zwischen dem täglichen Handeln und

den weitreichenden Auswirkungen zu verdeutlichen. Das Nachhaltigkeitsabkommen trage

diesem Umstand z.B. mit einer derzeit durch Thüringen reisenden Wanderausstellung, in der

Unternehmen und deren konkrete Umweltleistungen vorgestellt würden, Rechnung.

Das zu erarbeitende Maßnahmepaket für die Umsetzung der Global Marshall Plan Initiative

in Thüringen sollte sich in erster Linie auf das Machbare und konkret Abrechenbare konzentrieren

und sich realistische Ziele setzen. Das Nachhaltigkeitsabkommen als freiwillige Vereinbarung

auf regionaler Ebene werde im Rahmen seiner Möglichkeiten einen unterstützenden

Beitrag leisten.

(…)

- Herr Schmidt führte zu Beginn seiner Stellungnahme (vgl. auch Zuschrift 4/962) aus, das

Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung wolle nur zu Punkt 4 des Fragenkatalogs Stellung

nehmen. Das Landesbüro könne durch Veranstaltungen der politischen Bildung, durch publizistische

Tätigkeit und sonstige Verbreitung von Informationen zur Unterstützung der Global

Marshall Plan Initiative beitragen. Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfüge durch ihre internationale

Arbeit über eine Fülle von Material, das dazu verwendet werden könne. Dies seien insbesondere

die Erfahrungen aus der entwicklungspolitischen Projektarbeit in über 100 Ländern,

bei der vor allem die Demokratieförderung, Good Governance und eine soziale Flankierung

der Globalisierung eine Rolle spiele. Büros der Stiftung befänden sich vor allem in

Entwicklungsländern.

(…)- Vors. Abg. Kummer bat darum, Herrn Fromm von der Global Marshall Plan Initiative Nordrhein-

Westfalen zur Anhörung hinzuzuziehen, da Nordrhein-Westfalen wahrscheinlich den

nächsten Landesbeschluss zum Global Marshall Plan herbeiführen werde.


Die Ausschussmitglieder beschlossen einstimmig, die Anzuhörendenliste um die Global

Marshall Plan Initiative Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Herrn Fromm, zu ergänzen.

Herr Fromm führte aus, er sei heute von Wuppertal nach Erfurt gekommen, um einen Staffelstab

aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen würden jetzt seitens der Global Marshall Plan

Initiative erste Gespräche mit den Abgeordneten des Landtags in Düsseldorf beginnen. Mitte

Juni 2007 habe es ein erstes Gespräch mit Vertretern aller vier Fraktionen im Landtag gegeben.

Dies sei in Nordrhein-Westfalen insofern bemerkenswert, da es vor einem Jahr nach 40

Jahren einen Regierungswechsel gegeben habe und die Fraktionen im Augenblick untereinander

nicht sehr harmonieren würden. Dieses erste Gespräch mit Vertretern aller vier Fraktionen

und die Begrüßung des Anliegens der Global Marshall Plan Initiative, der Beschluss,

dieses gemeinsam anzugehen, sowie die mittlerweile Umsetzung des Beschlusses durch

erste Formulierungsphasen und weitere Gespräche, mache der Initiative Mut.

Die heutige Anhörung in Erfurt, das Interesse und die Diskussionsfreudigkeit gebe ihm den

Mut zu sagen, die Global Marshall Plan Initiative Nordrhein-Westfalen habe das Bestreben,

nach Thüringen hoffentlich bis zum Ende des Jahres 2007 einen entsprechenden Beschluss

im Nordrhein-Westfälischen Landtag vorweisen zu können.

Optimistisch stimme ihn aus der heutigen Veranstaltung das Gefühl, hier seien ein großes

Bedürfnis und ein großer Wille nach Kooperation und Miteinander. Den Slogan „Von Thüringen

lernen heißt kooperieren lernen!“ würde er gern in den Düsseldorfer Landtag mitnehmen.

Herr Fromm appellierte an die Thüringer Abgeordneten, ihre Kontakte zu den Abgeordneten

nach Düsseldorf zu nutzen und ihnen zu sagen, dass die Global Marshall Plan Initiative eine

wunderbare Sache sei und dass es funktioniere. Er appellierte ebenfalls an die Wirtschaft, da

es ohne Unterstützung der Wirtschaft nicht funktioniere.

Vors. Abg. Kummer sagte abschließend, es seien mit der Anhörung viele Möglichkeiten

aufgezeigt worden, wie man den Thüringer Beschluss ausfüllen könne. Man werde die Anhörung

entsprechend auswerten und in der folgenden Zeit gern auf die angebotene weitere

Mitarbeit der Anzuhörenden zurückgreifen.

Er erwähnte, dass sich das eingeladene Büro der Katholischen Kirche Erfurt (Zuschrift

4/866), der Thüringische Landkreistag (Zuschrift 4/964) und die Heinrich-Böll-Stiftung (Zuschrift

4/983) entschuldigt und entsprechend schriftliche Stellungnahmen eingereicht hätten.

Vors. Abg. Kummer dankte allen Anzuhörenden, dass sie mit ihren Stellungnahmen zum

guten Niveau der Anhörung und zur Unterstützung der Global Marshall Plan Initiative beigetragen

hätten.

ungsprotokoll: